52411-55-01 Insolvenzen an den Amtsgerichten (Monatszahlen)
Gebietsschlüssel;Gebietseinheit;Zeit;Schuldner;Insolvenzverfahren an den Amtsgerichten *) 1);Insolvenzverfahren an den Amtsgerichten *) 1);Insolvenzverfahren an den Amtsgerichten *) 1);Insolvenzverfahren an den Amtsgerichten *) 1);Insolvenzverfahren an den Amtsgerichten *) 1)
;;;;Insgesamt;davon;davon;davon;und zwar
Schuldner mit Sitz
im jeweiligen Gebiet
;;;;;eröffnet;mangels Masse
abgewiesen;Schuldenbereinigungsplan
angenommen
04;Land Bremen;2024-08;Insgesamt;119;114;5;-;117
04;Land Bremen;2024-08;darunter Unternehmen;12;7;5;x;11
04;Land Bremen;2024-08;darunter Verbraucher;85;85;-;-;85
04011;Stadt Bremen;2024-08;Insgesamt;93;88;5;-;91
04011;Stadt Bremen;2024-08;darunter Unternehmen;12;7;5;x;11
04011;Stadt Bremen;2024-08;darunter Verbraucher;64;64;-;-;64
04012;Stadt Bremerhaven;2024-08;Insgesamt;26;26;-;-;26
04012;Stadt Bremerhaven;2024-08;darunter Unternehmen;-;-;-;x;0
04012;Stadt Bremerhaven;2024-08;darunter Verbraucher;21;21;-;-;21
*) Die Ergebnisse des jeweils aktuellen Monats sind vorläufig. Durch das Sanierungs- und insolvenzrechtliche Krisenfolgenabmilderungsgesetz (SanInsKG) wurde die Antragspflicht für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für juristische Personen und Vereine vom 01.03.2020 bis zum 30.09.2020 weitestgehend aufgehoben (§ 1 Abs. 1 SanInsKG). Vom 01.10.2020 bis 31.12.2020 war die Antragspflicht nur wegen Überschuldung ausgesetzt (§ 1 Abs. 2 SanInsKG). Vom 01.01.2021 bis 30.04.2021 galt die Aussetzung der Antragspflicht in der Regel nur für solche Schuldner, die zwischen dem 01.11.2020 und 28.02.2021 Anträge auf staatliche finanzielle Hilfeleistungen zur Milderung der Folgen der Corona-Pandemie gestellt haben (§ 1 Abs. 3 SanInsKG).
1) An den Insolvenzgerichten des Landes Bremen bzw. der Städte Bremen und Bremerhaven durchgeführte Verfahren. Es können Fälle enthalten sein, die ihren Sitz nicht im jeweiligen Gebiet haben, deren Insolvenzabwicklung aber dort erfolgt.
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