52411-02-01 Unternehmensinsolvenzen Gebietsschlüssel;Gebietseinheit;Zeit;Unternehmensinsolvenzen*) 1);Unternehmensinsolvenzen*) 1);Unternehmensinsolvenzen*) 1);Unternehmensinsolvenzen*) 1);Unternehmensinsolvenzen*) 1) ;;;insgesamt;davon;davon;Arbeitnehmer ;voraussichtliche Forderungen in 1 000 EUR ;;;;eröffnet;mangels Masse abgewiesen 04;Land Bremen;2023;228;180;48;6585;2874397 04011;Stadt Bremen;2023;180;141;39;5403;2826012 04012;Stadt Bremerhaven;2023;29;24;5;182;11072 *) Durch das Sanierungs- und insolvenzrechtliche Krisenfolgenabmilderungsgesetz (SanInsKG) wurde die Antragspflicht für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für juristische Personen und Vereine vom 01.03.2020 bis zum 30.09.2020 weitestgehend aufgehoben (§ 1 Abs. 1 SanInsKG). Vom 01.10.2020 bis 31.12.2020 war die Antragspflicht nur wegen Überschuldung ausgesetzt (§ 1 Abs. 2 SanInsKG). Vom 01.01.2021 bis 30.04.2021 galt die Aussetzung der Antragspflicht in der Regel nur für solche Schuldner, die zwischen dem 01.11.2020 und 28.02.2021 Anträge auf staatliche finanzielle Hilfeleistungen zur Milderung der Folgen der Corona-Pandemie gestellt haben (§ 1 Abs. 3 SanInsKG). 1) An den Insolvenzgerichten des Landes Bremen bzw. der Städte Bremen und Bremerhaven durchgeführte Verfahren. Im Landesergebnis können Fälle enthalten sein, die ihren Sitz nicht im jeweiligen Gebiet haben, deren Insolvenzabwicklung aber dort erfolgt. © Statistisches Landesamt Bremen